Hundesteuer

Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Halstenbek. Sie beträgt seit dem Jahr 2002 für den ersten Hund 44 Euro, für den zweiten Hund 84 Euro und für jeden weiteren Hund 124 Euro im Jahr.

Die Steuerpflicht entsteht mit dem Quartal, in dem ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, frühestens in dem Quartal, in welchem er drei Monate alt wird.

Die Hundesteuer wird mit Mehrjahresbescheiden festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerbescheide automatisch für die Folgejahre gelten. Ein neuer Hundesteuerbescheid wird erst dann zugestellt, wenn sich etwas an der Steuerpflicht oder Steuerhöhe verändert.

Fälligkeit der Hundesteuer

Die Hundesteuer wird grundsätzlich in vier Teilbeträgen entrichtet, jeweils zum:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Auf Antrag kann die Hundesteuer in einem Betrag jeweils zum 1. Juli entrichtet werden.

Sollten Sie gleichzeitig grundsteuerpflichtig sein, wird die Hundesteuer in der Regel zusammen mit der Grundsteuer auf einem gemeinsamen Steuerbescheid verschickt.

Um sicher zu stellen, dass die Hundesteuer rechtzeitig gezahlt wird, können Sie der Gemeinde Halstenbek eine Einzugsermächtigung erteilen.

Anmeldung des Hundes

Eine Anmeldung des Hundes sollte immer persönlich vorgenommen werden.

Bitte bringen Sie beim Umzug in die Gemeinde Halstenbek die Abmeldebestätigung der Behörde, bei welcher der Hund bisher versteuert war mit.

Haben Sie den Hund aus einem Tierheim übernommen, bringen Sie bitte den Kauf- bzw. Übergebevertrag zwecks Steuerbefreiung mit.

Abmeldung des Hundes

Eine Abmeldung des Hundes sollte persönlich vorgenommen werden.

Bitte bringen Sie bei einer Abmeldung immer die Hundesteuermarke mit, da sie wieder abgegeben werden muss.

Bei Tod des Hundes wird zusätzlich eine tierärztliche Bescheinigung benötigt.

Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde

Am 28.05.2001 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Halstenbek beschlossen, "gefährliche" Hunde höher zu besteuern. Die Steuer beträgt ab dem Jahr 2002 600 Euro für den ersten und jeden weiteren gefährlichen Hund.

Als gefährliche Hunde wurden nachfolgende Hunderassen eingestuft:

  • American Pitbull Terrier
  • American Shaffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Bumastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Kaukasischer Ovtscharka
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Stafforshire Bulterrier

sowie Hunde aus Kreuzungen mit den genannten Hunderassen.

Steuerbefreiung

Unter bestimmtem Umständen gewährt die Gemeinde Halstenbek eine Befreieung der Hundesteuerpflicht. Die Steuerbefreiung kann unter anderem in den nachfolgenden Fällen beantragt werden:

  • Hund wird aus einem Tierheim oder vom Tierschutzverein übernommen
  • Für Wachhunde
  • Für Rettungshunde
  • Für Blindenführhunde

Die Antragsvoraussetzungen sowie die vollständige Liste sind in den §§ 5 bis 9 der Hundesteuersatzung genannt.

Ansprechpartner Hundesteuer

Margitta Böder

Abteilung: Fachdienst Finanzen
Funktion: Grund- und Hundesteuer
Erdgeschoss,  Zimmer 16
Telefon: 04101 / 49 11 49
E-Mail: boeder(at)halstenbek.de
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