Hundesteuer
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Halstenbek. Sie beträgt seit dem Jahr 2011 für jeden Hund 102 Euro. Für gefährliche Hunderassen muss eine erhöhte Hundesteuer entrichtet werden.
Die Hundesteuer wird mit Mehrjahresbescheiden festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerbescheide automatisch für die Folgejahre gelten. Ein neuer Hundesteuerbescheid wird erst dann zugestellt, wenn sich etwas an der Steuerpflicht oder Steuerhöhe verändert.
Fälligkeit der Hundesteuer
Die Hundesteuer wird grundsätzlich in vier Teilbeträgen entrichtet, jeweils zum:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Auf Antrag kann die Hundesteuer in einem Betrag jeweils zum 1. Juli entrichtet werden.
Sollten Sie gleichzeitig grundsteuerpflichtig sein, wird die Hundesteuer in der Regel zusammen mit der Grundsteuer auf einem gemeinsamen Steuerbescheid verschickt.
Um sicher zu stellen, dass die Hundesteuer rechtzeitig gezahlt wird, können Sie der Gemeinde Halstenbek eine Einzugsermächtigung erteilen.
Anmeldung des Hundes
Eine Anmeldung des Hundes sollte immer persönlich vorgenommen werden.
Bitte bringen Sie beim Umzug in die Gemeinde Halstenbek die Abmeldebestätigung der Behörde, bei welcher der Hund bisher versteuert war mit.
Haben Sie den Hund aus einem Tierheim übernommen, bringen Sie bitte den Kauf- bzw. Übergebevertrag zwecks Steuerbefreiung mit.
Abmeldung des Hundes
Eine Abmeldung des Hundes sollte persönlich vorgenommen werden.
Bitte bringen Sie bei einer Abmeldung immer die Hundesteuermarke mit, da sie wieder abgegeben werden muss.
Bei Tod des Hundes wird zusätzlich eine tierärztliche Bescheinigung benötigt.
Ansprechpartner Hundesteuer
Margitta Böder
Funktion: Grund- und Hundesteuer
Erdgeschoss, Zimmer 16
Telefon: 04101 / 49 11 49
E-Mail: boeder(at)halstenbek.de
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltung:
Gehirnjogging
Montag, 06. Februar 2012 ,
09:50 - 10:50 Uhr
