Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, welche stark vereinfacht auf den Gewinn eines Betriebs erhoben wird.

Freiberufllich tätige Personen (z.B. Ärzte, Anwälte oder Steuerberater) sind von der Gewerbesteuerpflicht befreit, wenn Sie ihre Tätigkeit nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) ausführen.

Haben Sie Fragen zur Gewerbesteuer, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Ansprechpartner/in.

Höhe der Gewerbesteuer

Berechnungsgrundlage der Gewerbesteuer sind die von den zuständigen Finanzämtern festgestellten Gewerbeerträge und die darauf basierenden Gewerbesteuermessbeträge. Der Gewerbesteuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf durch einen Steuermessbescheid festgesetzt. Der Steuermessbescheid des Finanzamts wird der/m Steuerpflichtigen und der Gemeinde zugesandt.

Ihre individuelle Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde und kann dem Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde Halstenbek entnommen werden.

Der Hebesatz der Gemeinde Halstenbek wird durch die Gemeindevertretung festgelegt. Seit dem Jahr 2009 liegt er bei 330%.

Zahlung der Gewerbesteuer

Die durch Gewerbesteuerbescheid für ein Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) angeforderte Nachzahlung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung (Bekanntmachung) des Steuerbescheids an die Gemeinde Halstenbek gezahlt werden.

Die Gemeinde setzt grundsätzlich ein Viertel der Steuer, welche sich bei der letzten Veranlagung eines Kalenderjahres ergab, als Vorauszahlung für das laufende Jahr fest.

Die Gewerbesteuervorauszahlung des laufenden Jahres wird in vier Teilbeträgen entrichtet, jeweils zum:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Betriebe mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr (z.B. 1. Oktober bis 30. September), zahlen die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahres, das im Kalenderjahr endet.

Um sicher zu stellen, dass die Gewerbesteuer rechtzeitig gezahlt wird, können Sie der Gemeinde Halstenbek eine Einzugsermächtigung erteilen.

Verzinsung der Gewerbesteuer

Die Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen und Gewerbesteuererstattungen erfolgt gemäß den §§ 233a, 238 und 239 Abgabenordnung (AO) mit 0,5% je Monat bzw. 6% im Jahr. Die Zinsen sind Bestandteil des Gewerbesteuerbescheides.

Hinweise bei Zu- oder Wegzug des Gewerbebetriebs

Wird im Laufe eines Jahres ein Gewerbebetrieb neu gegründet, so kann mit der Gemeinde eine Vereinbarung über die Festsetzung einer individuelle Gewerbesteuervorauszahlung getroffen werden.

Im Fall der Beendigung der Gewerbetätigkeit in der Gemeinde, ist der Betrieb beim Fachdienst Ordnung abzumelden. Aufgrund dieser Abmeldung wird die bisher festgesetzte Vorauszahlung reduziert.

Ansprechpartner

Gabriele Arnemann

Abteilung: Fachdienst Finanzen
Funktion: Gewerbe- und Vergnügungssteuer
Erdgeschoss,  Zimmer 15
Telefon: 04101 / 49 11 47
E-Mail: arnemann(at)halstenbek.de
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