Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung setzt die gemeindlichen Steuern fest und ist für deren Stundung, Niederschlagung und Erlass zuständig.
Wenn Sie Fragen zu ihrer Steuerpflicht haben, wenden Sie sich an Ihren direkten Ansprechpartner der Steuerverwaltung. Bei Fragen zum Zahlungsverkehr helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Buchhaltung gerne weiter.
Bitte halten Sie bei Anfragen nach Möglichkeit ihr Kassenzeichen bereit. Das Kassenzeichen finden Sie hervorgehoben auf Ihrem Steuer- bzw. Abgabenbescheid.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung.
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben.
Die Hebesätze der Gemeinde Haltenbek für die Grundsteuern A und B liegen seit dem Jahr 2009 bei 300%.
Weitere Informationen und Hinweise zur Grundsteuer finden Sie hier.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, welche stark vereinfacht auf den Gewinn eines Betriebes erhoben wird.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Halstenbek liegt seit dem Jahr 2009 bei 330%.
Weitere Informationen und Hinweise zur Gewerbesteuer finden Sie hier.
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird.
Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Hundesteuersatzung. Seit dem Jahr 2011 beträgt die Hundesteuer 102 Euro für jeden Hund. Für gefährliche Hunderassen muss eine erhöhte Hundesteuer entrichtet werden.
Weitere Informationen und Hinweise zur Hundesteuer finden Sie hier.
Vergnügungssteuer
Der Vergnügungssteuer unterliegen in der Gemeinde Halstenbek das Betreiben von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten.
Weitere Informationen und Hinweise zur Vergnügungssteuer finden Sie hier.
Einzugsermächtigung
Für alle Abgaben, Steuern, Gebühren und Beiträge an die Gemeinde Halstenbek, die regelmäßig zu zahlen sind, können Sie eine Einzugsermächtigung erteilen. Bei jedem Abruf wird der Zahlungsgrund auf dem Kontoauszug ausgedruckt. Die Einzugsermächtigung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
Bitte senden Sie uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Halstenbek zurück.
Bitte denken Sie daran, bei erteilen einer Einzugsermächtigung etwaige Daueraufträge oder Terminüberweisungen zu löschen.
Ansprechpartner Steueramt
Margitta Böder
Funktion: Grund- und Hundesteuer
Erdgeschoss, Zimmer 16
Telefon: 04101 / 49 11 49
E-Mail: boeder(at)halstenbek.de
Stefanie Lübke
Funktion: Gewerbe- und Vergnügungssteuer
Erdgeschoss, Zimmer Zimmer 12
Telefon: 04101 / 49 11 41
E-Mail: lübke(at)halstenbek.de
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltung:
Gehirnjogging
Montag, 06. Februar 2012 ,
11:00 - 12:00 Uhr





