Haushalt und Jahresabschluss
Haushalt 2012
- Haushaltssatzung 2012
- Kenntnisnahme der Haushaltssatzung 2012 durch die Kommunalaufsicht
- Gesamthaushalt 2012
Vergangene Haushaltsjahre
Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen zu den Haushaltssatzungen, Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen der Gemeinde Halstenbek der vergangenen Jahre.
Haushalt 2011
- Haushaltssatzung 2011
- Genehmigung des Haushalts 2011
- Haushalt 2011 (verkürzt)
- Gesamthaushalt 2011 (ohne Wirtschaftsplan Gemeindewerke)
- 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
- 1. Nachtragshaushalt 2011
Haushalt 2010
- Haushaltssatzung 2010
- Genehmigung des Haushalts 2010
- Haushalt 2010 (verkürzt)
- Gesamthaushalt 2010 (ohne Wirtschaftsplan Gemeindewerke)
- Präsentation Jahresrechnung 2010
- Erläuterungen zur Präsentation Jahresrechnung 2010
- Jahresrechnung 2010
Haushalt 2009
- Haushaltssatzung 2009
- Kenntnisnahme der Haushaltssatzung 2009 durch die Kommunalaufsicht
- Gesamthaushalt 2009 (ohne Wirtschaftsplan Gemeindewerke)
- 1. Nachtragssatzung 2009
- 2. Nachtragssatzung 2009
- Kenntnisnahme der 2. Nachtragshaushalt 2009 durch die Kommunalaufsicht
- Haushalt 2009 inkl. Nachtragshaushalt (verkürzt)
- Präsentation Jahresrechnung
- Jahresrechnung 2009
Zur Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Haushalts. Die Haushaltssatzung enthält unter anderem:
- Gesamtbeträge der Einnahmen und Ausgaben, getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
- Höchstbetrag der Investitions- und Kassenkredite
- Höhe der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer
- Gesamtanzahl der Personalplanstellen der Verwaltung.
Zum Haushaltsplan
Bei einem Haushaltsplan handelt es sich um die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträgen und Aufwendungen (Doppik) von Kommunen sowie die dazugehörigen Anlagen. Mit der Aufstellung von Haushaltsplänen steuert die Gemeindevertretung unter anderem die Finanzen und Aufgaben der Gemeinde.
Zum Nachtragshaushalt
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan gelten für ein Jahr. Eine Veränderung der darin erhaltenen Angaben kann im Laufe des Jahres durch einen oder mehrere Nachtragshaushalte erfolgen.
Zur Jahresrechnung
Mit Hilfe des Jahresrechnung wird das Haushaltsjahr abgeschlossen. Die Jahresrechnung stellt die Dokumentation der finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Haushaltsjahrs dar und ermöglicht mit dem Vergleich mit den Haushaltsplan die Kontrolle der Verwaltung durch die Gemeindevertretung.
Ansprechpartner Finanzen
Jens Thomsen
Funktion: Fachdienstleitung
1. Stock, Zimmer 21
Telefon: 04101 / 49 11 72
E-Mail: thomsen(at)halstenbek.de
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltung:
Gehirnjogging
Montag, 06. Februar 2012 ,
09:50 - 10:50 Uhr
