Buchhaltung

Euro Münzen und Diagramme

Die Buchhaltung leistet alle Zahlungen für die Gemeinde Halstenbek und überwacht den Zahlungseingang aller festgesetzten Abgaben. Sie erstellt den Jahresabschluss.

Wenn Sie Fragen zum Zahlungsverkehr haben, wurde zu viel oder zu wenig von Ihrem Konto abgebucht oder wissen Sie nicht mehr genau, wann eine Fälligkeit ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.

Bitte halten Sie bei Anfragen nach Möglichkeit ihr Kassenzeichen bereit. Das Kassenzeichen finden Sie hervorgehoben auf Ihrem Steuer- bzw. Abgabenbescheid.

Die Bankverbindung der Gemeinde Halstenbek finden sie hier.

Einzugsermächtigung

Für alle Abgaben, Steuern, Gebühren und Beiträge an die Gemeinde Halstenbek, die regelmäßig zu zahlen sind, können Sie eine Einzugsermächtigung erteilen. Bei jedem Abruf wird der Zahlungsgrund auf dem Kontoauszug ausgedruckt. Die Einzugsermächtigung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.

Bitte senden Sie den Vordruck unterschrieben an die Gemeinde Halstenbek zurück.

Bitte denken Sie daran, bei erteilen einer Einzugsermächtigung etwaige Daueraufträge oder Terminüberweisungen zu löschen.

Mahnwesen

Für nicht gezahlte fällige Forderungen erstellt die Buchhaltung Mahnungen. Für Mahnungen wird eine Gebühr erhoben. Diese ist abhängig von der Höhe der geschuldeten Forderung und beträgt mindestens 4 Euro.

Für öffentlich-rechtliche Forderungen, wie Grund- oder Gewerbesteuer wird zusätzlich ein Säumniszuschlag erhoben. Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1% der abgerundeten Forderung.

Um sicher zu stellen, dass sämtliche Abgaben, Steuern, Gebühren und Beiträge rechtzeitig gezahlt werden, können Sie der Gemeinde Halstenbek eine Einzugsermächtigung erteilen.

Vollstreckung

Sollte trotz einer erfolgten Mahnung durch die Buchhaltung keine Zahlung vorgenommen worden sein, wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Von der Vollstreckungsbehörde wird eine Vollstreckungsankündigung verschickt. Für jede Vollstreckung wird eine Gebühr erhoben. Diese ist abhängig von der geschuldeten Forderung und beträgt mindestens 18 Euro.

Die Gemeinde Halstenbek vollstreckt im Rahmen der Amtshilfe auch öffentlich-rechtliche Forderungen von anderen Behörden, wenn der Schuldner in der Gemeinde Halstenbek wohnt oder sich aufhält. Dazu gehören z.B. Bußgelder und Rundfunkgebühren der GEZ.

Kontaktdaten Buchhaltung

Buchhaltung

Erdgeschoss,  Zimmer 12+13
Telefon: 04101 / 491-0

Ines Bähre

Abteilung: Fachdienst Finanzen
Funktion: Buchhaltung
Erdgeschoss,  Zimmer 12
Telefon: 04101 / 49 11 40
E-Mail: baehre(at)halstenebk.de

Sarah Kölln

Abteilung: Fachdienst Finanzen
Funktion: Buchhaltung
Erdgeschoss,  Zimmer 12
Telefon: 04101 / 49 11 41
E-Mail: koellns(at)halstenbek.de

Susanne Greim

Abteilung: Fachdienst Finanzen
Funktion: Leitung Buchhaltung / Vollstreckung
Erdgeschoss,  Zimmer 13
Telefon: 04101 / 49 11 43
E-Mail: greim(at)halstenbek.de

Ursula Mehl

Abteilung: Fachdienst Finanzen
Funktion: Buchhaltung
Erdgeschoss,  Zimmer 12
Telefon: 04101 / 49 11 40
E-Mail: mehl(at)halstenbek.de

Kontaktdaten Vollstreckung

Marlies Sohrt

Abteilung: Fachdienst Finanzen
Funktion: Vollstreckung
Erdgeschoss,  Zimmer 13
Telefon: 04101 / 49 11 42
E-Mail: sohrt(at)halstenbek.de
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