Wiederannahme eines vor der Ehe geführten Namens
Ihre Ehe ist durch Scheidung oder den Tod Ihres Ehepartners aufgelöst worden?
Dann haben Sie die Möglichkeit, entweder Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung geführt haben, wieder anzunehmen.
Diese Erklärung können Sie im Standesamt Ihres Wohnortes abgeben.
Dazu benötigen Sie
- die Eheurkunde
- den Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde Ihres Ehepartners)
- Personalausweis oder Reisepass
Für diese Namenserklärung ist eine Gebühr in Höhe von 30,00 € zu entrichten.
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Demokratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen
Donnerstag, 17. Mai 2012 - Montag, 04. Juni 2012 ,
Uhr