Notwendige Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
Sie sind deutsche Staatsangehörige und waren noch nicht verheiratet
- aktuelle beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern. Diese bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren sind.
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen, diese erhalten Sie in Halstenbek im Einwohnermeldeamt, Zimmer 1
- Personalausweis oder Reisepass
Sie waren schon verheiratet
zusätzlich:
- aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk und ggf. Wiederannahme eines früheren Namens (ehemals: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch). Diese erhalten Sie in dem Standesamt, in dem Sie geheiratet haben
- rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen
- ggf. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner
Sie haben gemeinsame Kinder
zusätzlich:
- Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
- ggf. Urkunde über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Wenn einer von Ihnen oder beide nicht deutsche Staatsangehörige sind
Wegen der sehr unterschiedlichen Anforderungen von Land zu Land können wir hier nicht alle Erfordernisse aufführen.Bitte erkundigen Sie sich direkt im Standesamt entweder
per Telefon unter der Telefonnummer 04101/491130
oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Eine(r) von Ihnen kann nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung im Standesamt vorsprechen
In diesem Fall muss der oder die Anmeldende eine ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht mitbringen.
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltung:
Demokratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen
Donnerstag, 17. Mai 2012 - Montag, 04. Juni 2012 ,
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