Reinigung
Reinigungspflicht:
Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Halstenbek regelt die Reinigung der Bereiche, die den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurden. Hierzu zählen
- Gehwege
- begehbare Seitenstreifen
- Radwege
- Gräben
- Rinnsteine
- Parkplätze
- die Hälfte der Fahrbahnen (ausgenommen sind bestimmte besonders verkehrsreiche Straßen, die in der Satzung aufgeführt sind)
Die Reinigungspflicht aufgrund der genannten Satzung bezieht sich ausschließlich auf öffentliche Wege, Straßen usw. Für private Flächen gilt die Satzung nicht.
Schnee- und Eisbeseitigung:
Die Streupflicht der Anlieger erstreckt sich auf folgende Straßenteile:
- Gehwege
- Fußgängerüberwege
- besonders gefährliche Fahrbahnstellen
- Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger geboten ist
Es sind abstumpfende Stoffe (Sand, Splitt, Granulate) zu verwenden. Salz darf nur dann verwendet werden, wenn das vorherige Abstreuen mit den anderen Stoffen keinen Erfolg hatte.
- Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 08.00 Uhr des folgenden Tages abzustreuen, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee ist bis 08.00 des Folgetages zu räumen.
- In der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist sooft wie erforderlich unverzüglich abzustreuen. Dies gilt auch für Glätte durch festgetretenen Schnee. In der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen.
Ansprechpartnerin
Andrea Grube
Funktion: Fundsachen / Wochenmarkt
Erdgeschoss, Zimmer 9
Telefon: 04101 / 49 11 32
E-Mail: grube(at)halstenbek.de
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltung:
Demokratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen
Donnerstag, 17. Mai 2012 - Montag, 04. Juni 2012 ,
Uhr