Stellschilder
Für Werbung für Veranstaltungen mit Schildern und Plakaten ist eine Erlaubnis erforderlich.
Die Aufstellung ist in der Regel 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung zulässig.
Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
Werbeschilder dürfen daher z. B. nicht aufgestellt werden
- an Kreuzungen, Straßeneinmündungen oder in Kurven
- an Verkehrszeichen oder Ampeln
- an Straßenlaternen
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Ansprechpartnerin
Andrea Grube
Abteilung: Fachdienst Ordnung
Funktion: Fundsachen / Wochenmarkt
Erdgeschoss, Zimmer 9
Telefon: 04101 / 49 11 32
E-Mail: grube(at)halstenbek.de
Funktion: Fundsachen / Wochenmarkt
Erdgeschoss, Zimmer 9
Telefon: 04101 / 49 11 32
E-Mail: grube(at)halstenbek.de
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltung:
Demokratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen
Donnerstag, 17. Mai 2012 - Montag, 04. Juni 2012 ,
Uhr