Informationen zur Hundehaltung
Bereits seit langer Zeit ist der Hund der treue Freund des Menschen. Aber nicht für jeden bringt die Hundehaltung nur erfreuliche Erlebnisse. Es kommt immer wieder zu Beschwerden, weil andere Menschen sich durch freilaufende Hunde belästigt fühlen. Auch Verunreinigungen durch Hundekot stellen häufig ein Ärgernis dar.
Wenn Hundehalterinnen und Hundehalter die nachfolgenden Hinweise beherzigen leisten diese einen wichtigen Beitrag zu einem verständnisvollen Miteinander in der Gemeinde Halstenbek.
Allgemeine Pflichten zum Führen und Halten von Hunden
Alle Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von Ihnen keine Gefahren für andere Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen können. Demzufolge dürfen Hunde nur solchen Personen überlassen werden, die den Hund in allen Situationen sicher führen können. Jeder Hund hat beim Ausführen ein Halsband mit einer Kennzeichnung zu tragen, mit der die Halterin oder der Halter eindeutig festgestellt werden kann.
Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter ist verpflichtet, sein Tier zur Steuer anzumelden. Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie beim Fachdienst Finanzen.
Leinenpflicht
In einigen Bereichen gibt es eine Leinenpflicht:
- Haupteinkaufsbereiche
- öffentliche Versammlungen oder Volksfeste (z. B. Schützenfest, Herbstfest)
- Park- und Grünanlagen, insbesondere im Naherholungsgebiet Krupunder See und im Landschaftsschutzbereich in der Heidkampstwiete (Waldentwicklungsfläche)
- bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen und Fluren, Tiefgaragen
- öffentliche Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel
- Sportanlagen
- Friedhöfe
- Wälder
Mitnahmeverbot
Hunde dürfen nicht mitgenommen werden
- in Kirchen,
- Kindergärten,
- Schulen,
- Versammlungsräume,
- auf Kinderspielplätze,
- Liegewiesen,
- auf den Halstenbeker Wochenmarkt
Zu bedenken ist, dass es sich bei den Baumschulflächen um private Grundstücke handelt, die nur mit Zustimmung der jeweiligen Eigentümerin bzw. des Eigentümers betreten werden dürfen.
Gefährliche Hunde
Als gefährliche Hunde gelten folgende Rassen sowie deren Kreuzungen:
- American Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
- Pitbull-Terrier
Im Einzelfall kann die zuständige Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes feststellen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen (z. B. wenn der Hund einen Menschen gebissen hat und dies nicht zur Abwehr einer strafbaren Handlung geschah). Hierbei ist nicht entscheidend, ob es sich um einen kleinen oder großen Hund gehandelt hat.
Für die Haltung und das Führen gefährlicher Hunde gelten zusätzliche Regeln, die von den Halterinnen und Haltern zu beachten sind (z. B. Beantragung einer Erlaubnis, Leinen- und Maulkorbzwang außerhalb eines befriedeten Grundstücks).
Beseitigung von Hundekot
Hundehalterinnen und Hundehalter sollten bitte darauf achten, wo der Hund sein Geschäft verrichtet. Öffentliche Straßen, Wege und Anlagen sind von Hundekot freizuhalten.
Das Mitführen einer kleinen Schaufel und einer Tüte beim Gassigehen dürfte problemlos möglich sein. Kot-Sammelhilfen sind im Tierfachhandel erhältlich.
Tüten befinden sich auch an den Dog-Stationen, dort können die gefüllten Tüten entsorgt werden. Die Dog-Stationen finden Sie an folgenden Orten:
- Gustavstraße zwischen Hausnr. 7 und 9 (am Anfang des Fußweges zur Poststraße)
- Poststraße (an der anderen Seite des Fußweges zwischen Gustavstraße und Poststraße in Höhe des Schulhofs der Grundschule Nord)
- Feldstraße (am Anfang des Schulstieges zur Bahnhofstraße entlang der Sporthalle)
- Bahnhofstraße (an der anderen Seite des Schulstieges zwischen Feldstraße und Bahnhofstraße)
- Krupunder See am Haupteingang Torhaus, Eingang Seestraße und Eingang Seegrabenweg (Südseite)
Ansprechpartner
Christel Flemming
Funktion: Ordnungsverwaltung
Erdgeschoss, Zimmer 10
Telefon: 04101 / 49 11 33
E-Mail: flemming(at)halstenbek.de
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltung:
Demokratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen
Donnerstag, 17. Mai 2012 - Montag, 04. Juni 2012 ,
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