Anforderungen an ein Lichtbild für einen Personalausweis
Gute Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Lichtbildes in den Personaldokumenten.
Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen.
Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein, damit Farbbrillanz und ausreichende Kontraste gewährleistet sind.
Jede Art von Farbstichen ist zu vermeiden.
Im übrigen sieht das Passrecht vor:
Das Lichtbild der Dokumentenbewerberin/des Dokumentenbewerbers muss aus neuerer Zeit sein. Es kann in Schwarzweiß- oder Farbausführung vorgelegt werden.
Auf dem Lichtbild dürfen keine Uniformteile abgebildet sein.
Ist das Tragen einer Kopfbedeckung vorgeschrieben (z. B. Religionsgemeinschaft, geistlicher Orden), so ist diese Verpflichtung der Passbehörde nachzuweisen. Trotz Kopfbedeckung muss das Gesicht in vollem Umfang zu erkennen sein.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesdruckerei.
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Donnerstag, 17. Mai 2012 - Montag, 04. Juni 2012 ,
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