Der neue Personalausweis ab 01. November 2010

Der neue Personalausweis
Quelle: Bundesministerium des Innern - BMI

 

Die neue Gebührentabelle und weitere Informationen finden Sie hier.

Personalausweis

Personalausweis
Personalausweis

Bitte beachten SIe, dass die Ausstellungsdauer für einen Personalausweis ungefähr 3 Wochen beträgt.

Verwaltungsgebühren:

  • Die Erstausstellung eines Personalausweises vor dem 21. Lebensjahr ist  gebührenfrei.
  • Bei einem Neuantrag wegen Ablauf der Gültigkeit des alten Ausweises beträgt die Gebühr 8,00 EUR.
  • Sollten Sie Ihren Ausweis aus anderen Gründen (Namensänderung, Verlust) beantragen beträgt die Gebühr 10,00 EUR.

Bitte bringen Sie mit:

  • 1 aktuelles Passbild,
  • Ihren alten Ausweis
  • die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde, Abschrift des Familienbuches)

Gültigkeit:

  • 6 Jahre bei einer Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre bei einer Ausstellung nach dem 24. Lebensjahr

WICHTIG! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich.

 

Vorläufiger Personalausweis

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt sofort.

Verwaltungsgebühr :

  • 8,00 EUR

Bitte bringen Sie mit:

Gültigkeit:

  • maximal 3 Monate

Reisepass (E-Pass)

ePass

Bitte beachten Sie,  dass die Ausstellung eines Reisepasses ungefähr 3 Wochen beträgt.

Wichtig! Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich.

Verwaltungsgebühren:

Für Personen ab dem 24. Lebensjahr:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 59,00 EUR.
  • Bei Beantragung im Expressverfahren erhöht sich die Gebühr auf 91,00 EUR.
    (etwa 3  Werktage Herstellungszeit )

Für Personen vor dem 24. Lebensjahr:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 37,50 EUR.
  • Bei Beantragung im Expressverfahren erhöht sich die Gebühr auf 69,50 EUR.
    (etwa 3  Werktage Herstellungszeit )

Sie haben auch die Möglichkeit einen 48-Seiten Reisepass zu beantragen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern.

Bitte bringen Sie mit:

  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild
  • den alten Reisepass (falls vorhanden), sonst Personalausweis oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
  • die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde, Abschrift des Familienbuches)

Weitere Informationen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der Passbildschablone für Erwachsene bzw. der Passbildschablone für Kinder der Bundesdruckerei.

EPass
Bundesdruckerei

Vorläufiger Reisepass

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort.

Die Verwaltungsgebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 EUR.

Bitte bringen Sie mit:
siehe Reisepass

Hinweis! Der vorläufige Reisepass ist nur in Verbindung mit der Beantragung eines regulären Reisepasses möglich.

Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.

Bitte informieren Sie sich vor einer Auslandsreise mit dem vorläufigen Reispass bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Reiselandes über die Einreisebedingungen. Adressen  finden Sie unter www.auswaertigesamt.de.

Kinderreisepass

Die Ausstellung eines Kinderreisepasses erfolgt sofort.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 EUR.

Bitte bringen Sie mit:

  • Geburtsurkunde
  • 1 biometrietaugliches Passbild
  • letzten Kinderausweis / Kinderreisepass (falls vorhanden)
  • Kinder sollten bei Antragstellung anwesend sein

Vor einer Auslandsreise mit Kindern ist es empfehlenswert, vorab Informationen über die Einreisebedingungen bei der Auslandsvertretung des Reiselandes zu erfragen. Adressen finden Sie unter www.auswaertigesamt.de.

Wichtig! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich.

 

 

 

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