Werkausschuss

Gemeindewerke Halstenbek

Aufgaben des Werkausschusses

  • Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, die zum Aufgabenbereich der Gemeindewerke gefasst werden, werden durch den Werkausschuss vorbereitet. Maßgeblich hierfür ist § 10 der Betriebssatzung der Gemeindewerke.

Der Werkausschuss entscheidet über

  • Mehrausgaben für Vorhaben nach § 14 Abs. 5 EigVO soweit sie im Einzelfall den Betrag von 15.000 EUR übersteigen und aus eigenen Mitteln des Eigenbetriebes gedeckt werden können;
  • den Abschluss von Verträgen und die Vergabe von Lieferungen und Leistungen, wenn der Wert im Einzelfall oder die Auftragssumme für das Gesamtobjekt den Betrag von 30.000 EUR übersteigt;
  • Grundstücksnutzungsverträge (Miete, Pacht und sonstige Nutzung) soweit der Monatsbetrag 750 EUR übersteigt.
  • Personalangelegenheiten nach § 13 Ziff. 2 der Betriebssatzung;
  • die Einleitung von Gerichtsverfahren, die Einlegung von Rechtsmitteln und den Abschluss von Vergleichen. Dies gilt nicht für die Führung personalrechtlicher Prozesse oder wenn der Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung ist oder eine Angelegenheit der laufenden Betriebsführung (§ 5 Betriebssatzung) betrifft;
  • die unentgeltliche Verfügung über bewegliche Sachen, Forderungen und andere Rechte, soweit sie den Wert von 600 EUR übersteigt bis zum Wert von 2.000 EUR.

 

Mitglieder:

CDU-Fraktion:

  • Helmuth Ahrens (als Vorsitzender)
  • Dieter Birnkraut
  • Jan Krohn
  • Hans-Peter Seidel

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

  • Matthias Döring
  • Heiner Kohlhagen
  • Hellmut Salinger

SPD-Fraktion:

  • Bohdan Denk
  • Dörte Dietrich-Gerwinski (als stellv. Vorsitzende)
  • Hans-Georg Glandorf

FDP-Fraktion:

  • Gerd Friedrich
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Donnerstag, 17. Mai 2012 - Montag, 04. Juni 2012 ,
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